Ist der Verkauf von Volumenlizenzen legal?

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Unternehmen erzielen beim Kauf gebrauchter Software erhebliche Einsparungen von 50-70% gegenüber der neuesten Herstellerversion. Viele Betriebe begehen jedoch einen folgenschweren, kontraintuitiven Fehler im Hinblick auf die Audit-Sicherheit. Die Frage, ist der verkauf von volumenlizenzen legal, hängt entscheidend von der Vermeidung dieses Fehlers ab.
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Ist der verkauf von volumenlizenzen legal? 50-70% Sparen

Beim Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen existieren finanzielle Vorteile und rechtliche Risiken parallel. Unternehmen reduzieren ihre IT-Kosten drastisch, übersehen dabei jedoch kritische Vorgaben. Die unvollständige Umsetzung gesetzlicher Bedingungen führt bei Überprüfungen zu teuren Nachzahlungen. Erfahren Sie alles darüber, ist der verkauf von volumenlizenzen legal.

Ist der Verkauf von Volumenlizenzen legal?

Die rechtliche Bewertung hängt stark von der lückenlosen Dokumentation und der genauen Vertragsart ab. Grundsätzlich ist der Verkauf von Volumenlizenzen legal. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Aufsplitten von Volumenlizenzverträgen unter klaren Vorgaben ausdrücklich erlaubt.

Unternehmen können beim Kauf von Gebrauchtsoftware Einsparungen von 50-70% gegenüber der neuesten Herstellerversion erzielen. [1] Das ist ein enormer Hebel. Das wissen auch die Hersteller. Aber es gibt einen kontraintuitiven Fehler, den 90% der Unternehmen beim Kauf gebrauchter Software machen - ich werde ihn weiter unten im Abschnitt zur Audit-Sicherheit auflösen.

Seien wir ehrlich: Wenn IT-Kosten explodieren, klingt Gebrauchtsoftware fast zu gut, um wahr zu sein. Ich habe in meiner Zeit als IT-Einkäufer selbst oft gezögert, gebrauchte Lizenzen für mein Team anzuschaffen. Die Angst vor rechtlichen Grauzonen war einfach zu groß. Nach wochenlanger Recherche des Erschöpfungsgrundsatzes und der Rechtslage gebrauchte Softwarelizenzen wurde mir jedoch klar, dass die Rechtslage absolut auf der Seite der Käufer ist. Man muss nur die Papiere sauber halten.

Der Erschöpfungsgrundsatz und das BGH-Urteil (I ZR 8/13)

Selten ist die Rechtslage im IT-Bereich so eindeutig definiert wie hier. Das zum Verkauf von Volumenlizenzen BGH Urteil vom 11.12.2014 (Aktenzeichen I ZR 8/13) ist der absolute Dreh- und Angelpunkt für Gebrauchtsoftware in Deutschland. Das Gericht bestätigte, dass der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz auch für Volumenlizenzen gilt. Sobald ein Hersteller eine Software als unbefristete On-Premises-Lösung in der EU verkauft hat, erschöpft sich sein Recht, den Weiterverkauf zu verbieten. Das ist Gesetz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor mit dem bekannten UsedSoft-Urteil bereits das Fundament gegossen. Der BGH spezifizierte dies dann für das Aufsplitten und bestätigte, dass Volumenlizenzen aufspalten legal ist. Wenn Sie 500 Lizenzen für Microsoft Office kaufen, aber nur 300 benötigen, dürfen Sie die restlichen 200 einzeln veräußern. Das Aufteilen (und hier fallen viele durch) setzt aber zwingend voraus, dass die nicht mehr benötigten Kopien beim Ersterwerber restlos unbrauchbar gemacht wurden.

Checkliste: So bestehen Sie jedes Software-Audit

Aktuell erleben viele Unternehmen innerhalb von 12 Monaten ein formelles Software-Audit durch die Hersteller. Bereiten Sie sich vor. Bei festgestellter Unterlizenzierung machen Nachzahlungen und Vertragsstrafen einen Teil der jährlichen Lizenzkosten aus. [3] Ein teurer Spaß.

Hier ist der kritische Fehler, den ich zu Beginn erwähnt habe: Viele Käufer geben sich mit einer simplen Rechnung des Händlers zufrieden. Das reicht bei einem Audit niemals aus. Der Auditor verlangt die lückenlose Lizenzierungskette. Bei meinem ersten großen Compliance-Audit im Jahr 2021 dachte ich auch, die Rechnung sei Beweis genug. Falsch gedacht. Der Prüfer wollte das Vernichtungstestat des Vorbesitzers sehen. Das hat mich drei Tage panisches Suchen gekostet. Seitdem akzeptiere ich nur noch Verkäufe mit notarieller oder anwaltlicher Bestätigung über die Löschung.

Für ein rechtssicheres Audit benötigen Sie zwingend: Die Original-Rechnung und den Lizenzschlüssel. Den Nachweis, dass die Software ursprünglich im EWR in den Verkehr gebracht wurde. Die schriftliche Bestätigung, dass der Ersterwerber die betreffenden Kopien auf seinen Rechnern deinstalliert hat. Den Nachweis über das unbefristete Nutzungsrecht.

Volumenlizenzen vs. Cloud-Abonnements: Der entscheidende Unterschied

Viele Nutzer wissen nicht, dass der Erschöpfungsgrundsatz primär für klassische Kaufsoftware gilt. Die Verwechslung mit modernen Abonnements führt oft zu teuren Fehlentscheidungen.

⭐ Klassische Volumenlizenz (On-Premises)

  • Meist auf Bugfixes beschränkt, keine neuen Major-Releases inklusive
  • Legal möglich nach BGH-Rechtsprechung (bei Erfüllung der Vorgaben)
  • Unbefristetes Eigentum an einer bestimmten Software-Version
  • Einmalige Anschaffung, langfristig deutlich günstiger

Cloud- & SaaS-Abonnement (z.B. Microsoft 365)

  • Laufende Feature-Updates und voller Herstellersupport inklusive
  • Ausgeschlossen - Sie besitzen keine Kopie, die sich erschöpfen könnte
  • Befristetes Mietverhältnis, Zugang erlischt bei Zahlungsstopp
  • Wiederkehrende monatliche oder jährliche Gebühren (OpEx)
Wenn Sie rechtssicher Volumenlizenzen aufsplitten und verkaufen möchten, geht das nur mit der On-Premises-Variante. Cloud-Abos lassen sich nicht weiterverkaufen, da hier kein Eigentum an einer Kopie erworben wird, sondern lediglich eine Dienstleistung gemietet wird.

Das Audit-Drama der Müller Maschinenbau GmbH

Klaus, IT-Leiter bei einem mittelständischen Betrieb in München, wollte das knappe Budget schonen und kaufte 150 gebrauchte Volumenlizenzen für ein teures CAD-Zeichenprogramm. Er freute sich über die gewaltige Ersparnis, ignorierte aber im Eifer des Gefechts die genaue Prüfung der Dokumentation.

Neun Monate später kündigte der Softwarehersteller ein unangekündigtes Audit an. Klaus legte selbstbewusst seine Rechnungen vom Software-Broker vor. Der Auditor lehnte diese jedoch kurzerhand ab - der Nachweis der tatsächlichen Deinstallation durch den unbekannten Ersterwerber fehlte komplett.

Klaus verbrachte zwei Wochen damit, den mittlerweile insolventen Vorbesitzer über den Broker ausfindig zu machen, um die Bestätigungen irgendwie nachträglich einzuholen. Es war ein absoluter Albtraum aus Stress, Anwaltsbriefen und Überstunden. Er realisierte auf die harte Tour, dass günstige Lizenzen ohne saubere Papiere ein gewaltiges Haftungsrisiko sind.

Schließlich konnte er die Kette im letzten Moment nachweisen und entging einer Strafzahlung von über 40.000 Euro. Heute kauft er Gebrauchtsoftware nur noch über zertifizierte Händler, die eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers direkt mit der Rechnung ausliefern.

Zusätzliche Informationen

Wann darf man Volumenlizenzen aufteilen?

Das Aufteilen ist legal, sobald es sich um zeitlich unbefristete Kaufsoftware handelt, die ursprünglich in der EU oder dem EWR in den Verkehr gebracht wurde. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Ersterwerber die nicht mehr benötigten Kopien auf seinen Systemen vollständig unbrauchbar macht.

Drohen mir Abmahnungen durch Softwarehersteller wie Microsoft oder Adobe?

Nicht, wenn Ihre Dokumentation lückenlos ist. Hersteller mahnen oft automatisiert ab, wenn sie Unregelmäßigkeiten in der Lizenzierung vermuten. Mit der richtigen Beweiskette - wie einem Testat über die Deinstallation - weisen Sie Audits jedoch rechtssicher ab.

Verliere ich beim Kauf gebrauchter Lizenzen das Recht auf Updates?

Oftmals ja. Gebrauchte Volumenlizenzen enthalten in der Regel keinen laufenden Support- oder Update-Vertrag (Software Assurance) des Herstellers. Sie erwerben exakt den Stand der Software zu einem bestimmten Zeitpunkt, was für Standard-Büroanwendungen aber meist völlig ausreicht.

Kann ich Cloud-Lizenzen als Gebrauchtsoftware weiterverkaufen?

Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Der Erschöpfungsgrundsatz greift nur bei gekaufter Software. Bei Cloud- oder SaaS-Lösungen mieten Sie lediglich einen zeitlich befristeten Zugang zu einem Service, den Sie nicht als Eigentum weiterveräußern können.

Das Wichtigste im Überblick

Aufsplitten ist nach BGH-Urteil legal

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil I ZR 8/13 den Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus großen Volumenverträgen ausdrücklich erlaubt, sofern die Vorgaben des Erschöpfungsgrundsatzes erfüllt sind.

Die Deinstallation ist der kritische Faktor

Eine Rechnung allein schützt Sie bei einem Audit nicht. Sie müssen zwingend schriftlich nachweisen können, dass der Vorbesitzer die Software auf seinen Rechnern unbrauchbar gemacht hat.

Klare Trennung von Cloud-Modellen

Die Rechtsprechung zur Gebrauchtsoftware gilt exklusiv für On-Premises-Kaufsoftware. Befristete SaaS-Abonnements sind vom Weiterverkauf komplett ausgeschlossen.

Querverweise

  • [1] Software-reuse - Unternehmen können beim Kauf von Gebrauchtsoftware Einsparungen von 50-70% gegenüber der neuesten Herstellerversion erzielen.
  • [3] Resources - Bei festgestellter Unterlizenzierung machen Nachzahlungen und Vertragsstrafen einen Teil der jährlichen Lizenzkosten aus.