Was muss ich bei einer Krankheit mitteilen?
Was muss ich bei einer krankheit mitteilen? Fristen & Ausnahmen
Wer was muss ich bei einer krankheit mitteilen ignoriert, riskiert unnötige arbeitsrechtliche Konsequenzen und ernste Konflikte mit dem Vorgesetzten. Die rechtzeitige und korrekte Kommunikation schützt Arbeitnehmer vor Abmahnungen und sichert zudem Ihre vertraglichen Rechte im Krankheitsfall. Kennen Sie Ihre genauen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, um berufliche Nachteile zu vermeiden.
Was muss ich bei einer Krankheit dem Arbeitgeber mitteilen?
Beim Arbeitgeber müssen Sie im krankheitsfall arbeitgeber informieren wann beachten. Dazu gehören die unverzügliche Meldung noch vor Arbeitsbeginn am ersten Tag sowie die Angabe zur voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Unverzügliche Mitteilung und Dauer der Erkrankung
Sie müssen sich sofort - in der Regel noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag - beim Arbeitgeber melden.[1] Dabei müssen Sie angeben, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.
Keine Diagnosepflicht und ärztliche Bescheinigung
Die genaue Art, Ursache oder Diagnose der Krankheit ist Privatsache und muss man die diagnose dem arbeitgeber sagen grundsätzlich verneinen. Ausnahmen gelten lediglich bei bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder besonderen betrieblichen Gefahren. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage an, benötigen Sie ab wann arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen müssen als feste Orientierung ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).[2] Beachten Sie jedoch, dass der Arbeitgeber ein Attest laut Arbeitsvertrag oder im Einzelfall auch schon ab dem ersten Tag verlangen kann.
Gesetzlich Versicherte müssen die AU seit 2023 nicht mehr in Papierform beim Arbeitgeber einreichen, da die Daten digital an die Krankenkasse übermittelt werden und vom Arbeitgeber abgerufen werden können. Trotzdem sollten Sie die krankmeldung fristen arbeitgeber immer einhalten und die Dauer kurz direkt im Betrieb melden.
Meldepflichten im Krankheitsfall im Überblick
Die wesentlichen Pflichten und Fristen für Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Betrieb unterscheiden sich nach Art der Information.
Meldung der Arbeitsunfähigkeit
- Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer.
- Unverzüglich, in der Regel vor Arbeitsbeginn am ersten Tag.
Ärztliche Bescheinigung (AU)
- Elektronischer Abruf (eAU) für gesetzlich Versicherte.
- Ab dem vierten Kalendertag (oder früher bei entsprechender vertraglicher Regelung).
Der erste Krankheitstag im Büro
Anna wachte morgens mit starkem Fieber auf und wusste, dass sie nicht arbeiten konnte.
Sie rief sofort vor Arbeitsbeginn in ihrem Büro an und informierte ihren Vorgesetzten über ihre voraussichtliche Abwesenheit von zwei Tagen.
Auf Nachfrage nach den genauen gesundheitlichen Details erklärte sie höflich, dass es sich um einen grippalen Infekt handele, ohne medizinische Details preiszugeben.
Nachdem die Erkrankung länger als drei Tage dauerte, reichte sie die elektronische Krankmeldung ein und war rechtlich abgesichert.
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Muss ich meinem Arbeitgeber die genaue Diagnose mitteilen?
Nein, die Diagnose ist Privatsache und muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Ausnahmen bestehen nur bei bestimmten Infektionskrankheiten oder besonderen betrieblichen Gefahren.
Wann muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen?
Standardmäßig ist eine Bescheinigung ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung erforderlich, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt laut Arbeitsvertrag oder im Einzelfall ein Attest ab dem ersten Tag.
Wie funktioniert die elektronische AU für gesetzlich Versicherte?
Die Daten werden digital an die Krankenkasse übermittelt und können von dort direkt durch den Arbeitgeber abgerufen werden, weshalb keine Einreichung in Papierform mehr nötig ist.
Strategiezusammenfassung
Unverzügliche MeldungMelden Sie sich sofort und noch vor Arbeitsbeginn am ersten Tag beim Arbeitgeber.
Schutz der PrivatsphäreDie Angabe einer medizinischen Diagnose ist nicht erforderlich.
Attestfristen beachtenEine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel ab dem vierten Tag oder laut Vertrag früher einzureichen.
Quellmaterialien
- [1] Gesetze-im-internet - Sie müssen sich sofort - in der Regel noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag - beim Arbeitgeber melden.
- [2] Gesetze-im-internet - Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage an, benötigen Sie ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
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