Welche Formulierungen sollten nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?
Welche formulierungen sollten nicht in einem arbeitszeugnis stehen?
Fehlerhafte oder unzulässige Zeugnisse gefährden die berufliche Zukunft und führen zu unnötigen rechtlichen Konflikten im Berufsleben. Das Wissen um welche formulierungen sollten nicht in einem arbeitszeugnis stehen schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen und sichert faire Karrierechancen.
Ein fehlerfreies Dokument sichert den beruflichen Erfolg und verhindert finanzielle Nachteile.
Welche Formulierungen sollten nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?
Ein deutsches Arbeitszeugnis unterliegt klaren rechtlichen Grenzen und darf keine gesundheitlichen Daten, privaten Umstände oder unbewiesenen Vorwürfe enthalten. Laut § 109 der Gewerbeordnung (GewO) muss ein Zeugnis zwar wohlwollend formuliert sein, gleichzeitig aber auch der Wahrheit entsprechen. Versteckte negative Absichten - die sogenannten Geheimcodes - sind unzulässig.
Arbeitnehmer stehen oft vor der Herausforderung, wohlklingende Sätze richtig zu deuten, obwohl was darf nicht im arbeitszeugnis stehen im Dokument schlichtweg tabu sind.
Gesundheitliche Daten und Fehlzeiten
Angaben zu Krankheiten, gesundheitlichen Einschränkungen, Burnout oder der genaue Umfang von Krankheitstagen dürfen in keinem Arbeitszeugnis auftauchen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer häufig oder langzeitig erkrankt war. Krankheitszeiten: Jegliche Erwähnung von Fehlzeiten durch arbeitszeugnis krankheit erwähnen zulässig ist strikt untersagt. Gesundheitliche Einschränkungen: Behinderungen oder psychische Belastungen dürfen nicht bewertet werden. Reha und Kur: Auch Aufenthalte in Kliniken oder Reha-Einrichtungen sind reine Privatsache.
Angaben zur Gesundheit sind absolut vertraulich. Wenn Arbeitgeber versuchen, durch bestimmte Formulierungen auf eine schwache Gesundheit anzuspielen, ist dies rechtlich unhaltbar und kann berichtigt werden.
Privatleben, Familie und Schwangerschaft
Das Privatleben eines Angestellten hat im Arbeitszeugnis grundsätzlich keinen Platz. Hinweise auf Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit sind absolut unzulässig. Gleiches gilt für familiäre Umstände, Schulden, die Parteizugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung. Eine seltene Ausnahme bildet lediglich der Fall, in dem das Privatleben das Arbeitsverhältnis direkt und nachweisbar schwer gestört hat.
Ansonsten gilt, dass die Privatsphäre geschützt bleibt und arbeitszeugnis verbotene inhalte strikt zu vermeiden sind.
Gewerkschafts- und Betriebsratstätigkeit
Das Engagement im Betriebsrat, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einer politischen Partei sowie die Teilnahme an rechtmäßigen Streiks dürfen im Zeugnis nicht negativ - und im Grunde auch nicht positiv - erwähnt werden, da dies das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verletzen würde.
Ein Arbeitgeber darf die Betriebsratsarbeit also weder als Fleißanreiz noch als Störfaktor framen, während welche sätze sind im arbeitszeugnis verboten klar gesetzlich geregelt ist.
Abmahnungen, Straftaten und Kündigungsgründe
Eine abmahnung im arbeitszeugnis ist ein absolutes Tabu. Sie gehören in die Personalakte, nicht ins Zeugnis. Auch Straftaten dürfen nur dann genannt werden, wenn sie in einem direkten, nachweisbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen. Der Kündigungsgrund (ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt) darf ebenfalls nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers oder in seltenen Ausnahmefällen - etwa wenn das Verschweigen ein völlig falsches Bild erzeugen würde - genannt werden.
An diesem Punkt unterlaufen vielen Arbeitgebern Fehler. Wenn versucht wird, Frust über eine verhaltensbedingte Kündigung durch versteckte Formulierungen auszudrücken, lohnt sich eine genaue Prüfung des Textes.
Gehaltsangaben und Nebentätigkeiten
Finanzielle Details wie das genaue Gehalt, Lohnpfändungen oder Vermögensverhältnisse gehören nicht in das Dokument. Ebenso wenig dürfen in der Freizeit ausgeübte Nebentätigkeiten oder ehrenamtliche Engagements auftauchen.
Wer hier rechtliche Sicherheit sucht, kann eine arbeitszeugnis berichtigung einfordern, falls gravierende Verstöße im Text auftauchen.
Erlaubte vs. Unzulässige Inhalte im Arbeitszeugnis
Nicht alles, was Arbeitgeber gerne erwähnen würden, darf auch tatsächlich in einem qualifizierten Arbeitszeugnis stehen. Hier ist die Gegenüberstellung:Zulässige Inhalte
Detaillierte Beschreibung der übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers aufnehmbar
Bewertung von Arbeitsbereitschaft, Befähigung und fachlichem Können
Unzulässige Tabus
Jegliche Angaben zu Fehlzeiten, Burnout oder gesundheitlichen Einschränkungen
Interne Verfehlungen, Rügen oder formelle Abmahnungen
Mitgliedschaften in Parteien, Gewerkschaften oder Betriebsratstätigkeit
Erwähnung von Schwangerschaft, Mutterschutz oder Erziehungsurlaub
Während Leistungs- und Verhaltensbewertungen im Rahmen der Wahrheitspflicht und des Wohlwollens erfolgen müssen, greifen unzulässige Inhalte massiv in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers ein. Betroffene sollten fehlerhafte Zeugnisse konsequent korrigieren lassen.Der Fall von Thomas: Versteckte Mängel im Zeugnis entdecken
Thomas, ein 35-jähriger Marketingmanager aus Frankfurt, erhielt nach seiner Kündigung ein auf den ersten Blick sehr freundliches Arbeitszeugnis. Es gab kaum Kritik, und die Formulierungen wirkten solide.
Thomas bemerkte jedoch einen merkwürdigen Satz am Ende bezüglich seines Umgangs mit Kollegen und Vorgesetzten, der ihn stutzig machte. Zuerst dachte er, er überinterpretiere die Situation.
Nach genauerer Prüfung mit einem Fachanwalt stellte sich heraus, dass dieser bestimmte Halbsatz in der Zeugnissprache als versteckter Code für mangelnde Teamfähigkeit gewertet werden konnte.
Thomas forderte erfolgreich eine Berichtigung ein. Das Unternehmen musste den Passus streichen, wodurch sein beruflicher Neuanfang nicht durch unzulässige Zwischentöne belastet wurde.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Gesetzlicher Rahmen nach GewOEin Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten negativen Absichten oder Geheimcodes verfolgen (§ 109 GewO).
Absolute TabuthemenKrankheiten, Schwangerschaft, Betriebsratstätigkeit, Abmahnungen und das Privatleben dürfen niemals im Zeugnis erwähnt werden.
Recht auf BerichtigungEnthält ein Zeugnis unzulässige Inhalte oder diskriminierende Passagen, haben Arbeitnehmer das Recht, eine Änderung einzufordern.
Verwandte Fragen
Darf eine längere Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Nein, Angaben zu Krankheiten, gesundheitlichen Einschränkungen oder konkreten Krankheitstagen sind im Arbeitszeugnis strengstens verboten. Selbst bei langem Ausfall bleibt dieser Aspekt tabu.
Was tun, wenn verbotene Inhalte im Zeugnis stehen?
Entdeckst du unzulässige Passagen oder versteckte negative Codes, solltest du den Arbeitgeber schriftlich zur Korrektur auffordern. Im Ernstfall hilft der Gang zum Arbeitsgericht, um einen Berichtigungsanspruch durchzusetzen.
Gehört der Kündigungsgrund immer in das Dokument?
Grundsätzlich nein. Der Grund für die Beendigung darf nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch oder in absoluten Ausnahmefällen genannt werden.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder Fragen zu konkreten Zeugnisformulierungen sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden.
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