Was kostet es, wenn man 70 statt 50 fährt?
70 statt 50 fahren: Kosten und Bußgeld im Überblick
Wer im Straßenverkehr deutlich zu schnell unterwegs ist, riskiert spürbare finanzielle Sanktionen. Eine genaue Kenntnis der geltenden Tarife schützt vor überraschenden Ausgaben und hilft, herauszufinden, was kostet es wenn man 70 statt 50 fährt, um den eigenen Geldbeutel zu schonen.
Was kostet es, wenn man 70 statt 50 fährt?
Wer innerorts mit 70 km/h statt der erlaubten 50 km/h gemessen wird, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Regelsatz von 70 Euro Geldbuße rechnen. Da bei dieser Überschreitung von exakt 20 km/h ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, kommen regulär noch 28,50 Euro für Bearbeitungsgebühren und Postzustellung hinzu. Der tatsächliche Endbetrag auf dem behördlichen Bescheid beläuft sich somit in der Regel auf insgesamt 98,50 Euro.
Ob der Vorwurf am Ende tatsächlich die vollen 20 km/h beträgt, hängt maßgeblich vom sogenannten Toleranzabzug ab. Die Konsequenzen hängen stark davon ab, was am Ende schwarz auf weiß auf dem Papier steht. Aber hier gibt es eine wichtige Grenze, die über Punkte entscheidet. Dazu gleich mehr im nächsten Abschnitt.
Der Toleranzabzug: Warum die gefahrene Geschwindigkeit selten der Strafwert ist
Niemand fährt exakt den Wert, den das Messgerät am Ende ausgibt, ohne dass ein Puffer eingerechnet wird. Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von unter 100 km/h zieht die Behörde standardmäßig eine Toleranz von 3 km/h ab. Wer also laut Tacho oder erster Messung mit genau 70 km/h unterwegs war, wird im Bußgeldbescheid letztlich für eine Überschreitung von 17 km/h belangt. Bei diesem korrigierten Wert bleibt es beim reinen Verwarnungsgeld ohne weitere Nebenfolgen.
Anders sieht es aus, wenn die Netto-Geschwindigkeit nach dem Abzug bei exakt 20 km/h liegt. In diesem Fall hat man das absolute Maximum ausgereizt. Es ist der exakte Schwellenwert, bei dem Autofahrer gerade noch ohne härtere Sanktionen davonkommen. Ein einziger km/h mehr verändert die Situation jedoch dramatisch.
Punkte und Fahrverbot: Wo liegt die kritische Grenze?
Ein Blick auf die statistischen Auswertungen zeigt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 21 km/h für rund zwei Drittel aller Einsprüche verantwortlich sind. Das hat einen einfachen Grund: Ab dieser Schwelle wird es richtig unangenehm. Während man bei genau 20 kmh zu schnell innerorts bußgeldtechnisch noch keinen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg erhält und auch kein Fahrverbot fürchtet, ändert sich das Strafmaß ab 21 km/h drastisch.
Schon ab einer Netto-Überschreitung von 21 km/h steigt das reine Bußgeld auf 115 Euro an und es wird unweigerlich 1 Punkt in Flensburg eingetragen. Ein Fahrverbot droht Ersttätern in der Regel zwar erst ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts, allerdings gilt hier auch die Wiederholungstäter-Regel: Wer zweimal innerhalb eines Jahres mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wird, muss den Führerschein ebenfalls für einen Monat abgeben.
Zusätzliche Kosten: Die versteckten Gebühren auf dem Bußgeldbescheid
Viele Autofahrer wundern sich, warum die Gesamtsumme auf dem Überweisungsträger höher ist als der Betrag in den gängigen Bußgeldtabellen. Sobald ein offizieller Bußgeldbescheid erlassen wird, fallen gesetzlich festgelegte Verwaltungskosten an. Diese setzen sich aus einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro und den Auslagen für die Postzustellung per Einschreiben in Höhe von 3,50 Euro zusammen.
Ich habe selbst bei meinem ersten unfreiwilligen Blitzerfoto die Erfahrung gemacht, wie ärgerlich diese Zusatzkosten sind. Mein Blick auf den Bescheid galt nur der Strafe - die zusätzlichen Zeilen für Auslagen hatte ich komplett übersehen. Erst beim genaueren Hinsehen wird klar, dass der bürokratische Aufwand pauschal auf den Fahrer umgelegt wird. Wer ein kleineres Verwarnungsgeld unterhalb der Bußgeldschwelle direkt innerhalb einer Woche bezahlt, kann diese Extragebühren komplett vermeiden.
Auswirkungen auf Fahranfänger in der Probezeit
Besonders vorsichtig müssen junge Autofahrer sein, die ihren Führerschein noch auf Probe besitzen. Verstöße während dieser Phase werden in schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwere B-Verstöße unterteilt. Eine geschwindigkeitsüberschreitung 20 km h innerorts kostenmäßig unbedeutend einzustufen, wird ab einer Netto-Überschreitung von 21 km/h als ein solcher schwerwiegender A-Verstoß eingestuft.
Wer also mit echten 70 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt wird, muss nicht nur das Bußgeld zahlen, sondern verlängert seine Probezeit automatisch um zwei Jahre und wird zu einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verdonnert. Liegt der Wert nach dem Toleranzabzug hingegen bei maximal 20 km/h, bleibt es beim reinen Geldbeitrag. Wenn Sie mit genau 70 in 50er zone geblitzt strafen befürchten, läuft die Probezeit in diesem Fall ganz normal und ohne Verlängerung weiter.
Strafen im Vergleich: 20 km/h vs. 21 km/h zu schnell innerorts
Ein einziger Kilometer pro Stunde kann im deutschen Verkehrsrecht den Unterschied zwischen einer einfachen Geldstrafe und spürbaren Nebenfolgen ausmachen.Kategorie: 16 - 20 km/h zu schnell
Nein, absolut kein Fahrverbot vorgesehen
Keine Maßnahmen, kein A-Verstoß für Fahranfänger
70 Euro Regelsatz im aktuellen Katalog
Keine Eintragung im Register
Kategorie: 21 - 25 km/h zu schnell
Nein, aber Relevanz für die Wiederholungstäter-Regel ab 26 km/h
Sofortiger A-Verstoß mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
115 Euro Regelsatz im aktuellen Katalog
1 Punkt wird unweigerlich eingetragen
Die Auswertung zeigt deutlich die harte Grenze bei 21 km/h. Während man bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h mit einer reinen Geldbuße davonkommt, greifen ab 21 km/h sofort registerrelevante Maßnahmen und spürbare Konsequenzen für die Fahrerlaubnis auf Probe.Blitzer-Erlebnis auf dem täglichen Arbeitsweg
Michael, ein 34-jähriger Handwerker aus Leipzig, war morgens auf dem Weg zu einer Baustelle in der Innenstadt spät dran. In einer gut ausgebauten, zweispurigen 50er-Zone beschleunigte er kurz unachtsam, als es plötzlich rot aufblitzte.
Der Blick auf den Tacho zeigte knapp über 70 km/h, was bei ihm sofort für heftiges Herzklopfen und große Sorge vor einem drohenden Punkt oder Fahrverbot sorgte.
Nach drei Wochen des Bangens lag der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Dank des pauschalen Toleranzabzugs von 3 km/h warf ihm die Behörde eine Netto-Überschreitung von genau 18 km/h vor.
Das Ergebnis auf dem Bescheid lautete: 70 Euro Bußgeld plus die Verwaltungsgebühren. Michael war erleichtert, keine Punkte erhalten zu haben, und achtet seitdem penibel auf die Schilder.
Weitere Fragen
Wie viel Toleranz wird bei 70 km/h innerorts abgezogen?
Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden in Deutschland standardmäßig 3 km/h als Toleranz vom Messwert abgezogen. Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 70 km/h wird Ihnen somit ein Wert von 67 km/h zur Last gelegt.
Wann droht ein Fahrverbot, wenn ich innerorts zu schnell fahre?
Ein Fahrverbot von einem Monat wird innerorts in der Regel ab einer Überschreitung von 31 km/h fällig. Zudem kann ein Fahrverbot drohen, wenn man innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Überschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt wird.
Kann man die Verwaltungsgebühren beim Blitzer umgehen?
Die Gebühren von 28,50 Euro fallen nur an, wenn ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Bei geringfügigen Verstößen unterhalb von 60 Euro wird oft ein Verwarnungsgeld angeboten, das bei Zahlung innerhalb von einer Woche keine Extrakosten verursacht.
Wichtige Stichpunkte
Die magische Grenze liegt bei 21 km/hBis zu einer Netto-Überschreitung von 20 km/h bleibt es bei einer reinen Geldbuße ohne Punkte oder Fahrverbote.
Verwaltungskosten immer einkalkulierenZum eigentlichen Bußgeld kommen bei einem offiziellen Bescheid immer pauschal 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen hinzu.
Strengere Regeln für Fahranfänger beachtenAb 21 km/h zu schnell droht in der Probezeit ein teurer A-Verstoß mit Aufbauseminar und zwei Jahren Verlängerung.
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