Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Veruntreuung?
| Merkmal | Untreue (§ 153 StGB) | Veruntreuung |
|---|---|---|
| Kerndelikt | Missbrauch von rechtlicher Verfügungsmacht | Nicht zutreffend |
| Voraussetzung | Wissentlicher Missbrauch mit Vermögensschaden | Nicht zutreffend |
| Bereicherung | Kein eigener Bereicherungsvorsatz nötig | Nicht zutreffend |
Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Veruntreuung?
Beim Thema was ist der unterschied zwischen untreue und veruntreuung drohen schwere rechtliche Konsequenzen. Ein unbedachter Umgang mit fremdem Vermögen führt schnell zu enormen finanziellen Haftungen und strafrechtlicher Verfolgung. Das genaue Verständnis dieser Delikte schützt Verantwortliche vor existenziellen Risiken und unberechtigten Vorwürfen. Beschäftigen Sie sich mit den rechtlichen Details.
Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Veruntreuung?
Der Unterschied zwischen Untreue und Veruntreuung hängt stark vom jeweiligen Land ab: Im deutschen Strafrecht werden die Begriffe weitgehend synonym verwendet, während sie in Österreich (und im Schweizer Recht) streng unterschieden werden. Untreue und Veruntreuung sind juristische Begriffe, die im Wirtschafts- und Vermögensstrafrecht eine zentrale Rolle spielen, jedoch je nach Jurisdiktion völlig unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Konsequenzen mit sich bringen.
Rechtslage im deutschen Strafrecht
Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) nur den Straftatbestand der untreue stgb deutschland österreich nach Paragraf 266 StGB. Der Begriff Veruntreuung taucht im Gesetz nicht mehr als eigener Paragraf auf, sondern wird im Alltag umgangssprachlich synonym für Untreue oder für eine veruntreuende Unterschlagung verwendet.
Kern der Untreue nach Paragraf 266 StGB ist, dass jemand die Pflicht hat, fremdes Vermögen zu betreuen, was als Vermögensbetreuungspflicht bezeichnet wird, und diese Pflicht verletzt, indem er dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt. Man unterscheidet hierbei den Missbrauchstatbestand durch Überschreitung der rechtlichen Vertretungsmacht und den Treubruchtatbestand durch Verletzung der wirtschaftlichen Betreuungspflicht. Ein Bereicherungsvorsatz ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Rechtslage in Österreich
In Österreich sind Untreue und Veruntreuung zwei völlig getrennte Straftatbestände mit unterschiedlichen Voraussetzungen.[2] Untreue nach Paragraf 153 StGB liegt vor, wenn jemand seine rechtliche Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Es geht hierbei um den Missbrauch von rechtlicher Verfügungsmacht, wie es beispielsweise bei Geschäftsführern oder Bevollmächtigten der Fall sein kann, und es ist kein eigener Bereicherungsvorsatz nötig.
Die was bedeutet veruntreuung im strafrecht begeht hingegen, wer sich oder einem Dritten ein anvertrautes Gut wie eine bewegliche Sache oder Bargeld mit Bereicherungsvorsatz und Zueignungsabsicht aneignet. Das Gut muss der Täter in seinen Alleingewahrsam übergeben bekommen haben, um es im Sinne des Eigentümers zu verwahren oder weiterzugeben. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Vereinskassier, der sich Geld aus der Vereinskasse für private Zwecke nimmt.
Vergleich der Rechtsordnungen: Deutschland und Österreich
Die rechtliche Einordnung der Begriffe variiert stark zwischen den Ländern, was bei länderübergreifenden Sachverhalten oft zu Verwirrung führt.Deutschland (StGB)
- Wird im Gesetz nicht als eigener Paragraf geführt; dient als umgangssprachlicher Begriff.
- Ist für den Tatbestand der Untreue nicht zwingend erforderlich.
- Nur der Straftatbestand der Untreue nach Paragraf 266 StGB existiert im Gesetz.
Österreich (StGB)
- Missbrauch von rechtlicher Verfügungsmacht über fremdes Vermögen ohne Bereicherungsabsicht.
- Unrechtmäßige Aneignung eines anvertrauten Gutes mit Zueignungsabsicht.
- Untreue (Paragraf 153 StGB) und Veruntreuung (Paragraf 133 StGB) sind streng getrennt.
Während Deutschland den Begriff der Veruntreuung im Gesetz weitgehend aufgelöst und in den Untreuetatbestand integriert hat, trennt Österreich klar zwischen dem Missbrauch von Vermögensbetreuungspflichten und der Zueignung anvertrauter beweglicher Güter.Der Geschäftsführer im deutschen Wirtschaftsalltag
Ein Geschäftsführer einer GmbH in Hamburg investiert bewusst in hochriskante Spekulationen, obwohl dies dem Gesellschaftsvertrag widerspricht und das Firmenvermögen gefährdet.
Dabei bereichert er sich nicht persönlich an den Transaktionen, weshalb keine klassische Bereicherungsabsicht vorliegt.
Nach deutschem Recht erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Untreue nach Paragraf 266 StGB wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird ein solcher Vorfall oft fälschlicherweise als Veruntreuung bezeichnet, obwohl dieser Begriff im deutschen Strafgesetzbuch als eigenständiger Paragraf gar nicht existiert.
Referenzmaterial
Ist Veruntreuung und Untreue das gleiche?
Das kommt auf das Land an. In Deutschland werden die Begriffe umgangssprachlich oft synonym verwendet, da das Gesetz nur den Tatbestand der Untreue kennt. In Österreich handelt es sich hingegen um zwei völlig unterschiedliche Straftatbestände.
Was bedeutet Untreue im deutschen Strafrecht?
Untreue nach Paragraf 266 StGB liegt vor, wenn jemand seine Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens verletzt und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht. Ein eigener Bereicherungsvorsatz ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Wann spricht man in Österreich von Veruntreuung?
Eine Veruntreuung nach Paragraf 133 StGB liegt vor, wenn sich jemand eine anvertraute bewegliche Sache oder Bargeld mit dem Vorsatz der eigenen Bereicherung oder Zueignung unrechtmäßig aneignet.
Höhepunkte
Länderspezifische RechtslageIn Deutschland existiert im Gesetz ausschließlich der Untreuetatbestand, während Österreich Untreue und Veruntreuung streng voneinander trennt.
Rolle des BereicherungsvorsatzesUntreue erfordert keinen zwingenden Bereicherungsvorsatz, während die österreichische Veruntreuung auf die Zueignung anvertrauter Güter abzielt.
Umgangssprachliche VerwechslungDer Begriff Veruntreuung wird in Deutschland meist als Synonym oder im Zusammenhang mit einer Unterschlagung verwendet.
Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Für konkrete Rechtsfragen oder steuer- und strafrechtliche Sachverhalte sollte stets rechtlicher Beistand hinzugezogen werden.
Querverweise
- [2] Ris - In Österreich sind Untreue und Veruntreuung zwei völlig getrennte Straftatbestände mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
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